Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) Transparenzerklärung des Childhood-Haus Bundesverband e.V.

Es ist uns sehr wichtig, dass unsere Spender:innen nachvollziehen können, wie ihre Spenden verwendet werden. Daher lassen wir unseren Jahresabschluss stets durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigten Buchprüfer prüfen.

Um den Anspruch auf Transparenz noch weiter zu unterstreichen, haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Damit verpflichten wir uns, die folgenden Informationen öffentlich zugänglich zu machen uns stets aktuell zu halten:

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Childhood-Haus Bundesverband e.V., Heiglhofstraße 69, 81377 München. Sitz: München. Gründungsjahr: 2026.

2. Satzung und Ziele

Der neu gegründete Childhood-Haus Bundesverband vertritt die Interessen seiner Mitglieder, solcher Einrichtungen, die nach dem Childhood-Haus-Konzept und den Barnahus Qualitätsstandards arbeiten. Ziel ist es, einheitliche Qualitätsstandards zu sichern, Fachwissen zu bündeln und die gemeinsame Stimme gegenüber Politik und Öffentlichkeit zu stärken.

Aktuelle Handlungsfelder sind unserer Homepage zu entnehmen. 

3. Steuerbegünstigung

Mit Bescheid des Finanzamts München vom 09.06.2026 wurde festgestellt, dass die Satzung die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51, 59, 60 und 61 AO erfüllt. Steuernummer: 143/212/00517.

5. Tätigkeitsbericht

Im Gründungsjahr 2026 lag der Schwerpunkt auf dem Aufbau des Bundesverbandes, der Vernetzung der Mitgliedseinrichtungen, der Entwicklung gemeinsamer Qualitätsstandards und der Aufbau der bundesweiten Interessenvertretung.

4. Wesentliche Entscheidungsträger:innen

Vorstand: Prof.in Dr. Eva Möhler (Vorsitzende), Dr. Astrid Helling-Bakki (stellvertretende Vorsitzende), Myriam Lasso, Hans Leitner, Petra Müller-März, Dr. Werner Richter, Prof.in Dr. Sibylle Winter. Dr. Astrid Helling-Bakki ist die satzungsgemäß benannte Vertretung der World Childhood Foundation Deutschland für die ersten drei Jahre.

5. Tätigkeitsbericht

Im Gründungsjahr 2026 lag der Schwerpunkt auf dem Aufbau des Bundesverbandes, der Vernetzung der Mitgliedseinrichtungen, der Entwicklung gemeinsamer Qualitätsstandards und der Aufbau der bundesweiten Interessenvertretung.

6. Personalstruktur

Ehrenamtlich: 7 Vorstandsmitglieder. Hauptamtlich: 3 Teilzeit-Mitarbeitende, gefördert durch die World Childhood Foundation und Crespo Foundation. Derzeit sind weitere Stellen ausgeschrieben. Dies Betrifft den Bereich der Geschäftsführung, Fundraising und Kommunikation, Office Management und Admin sowie Consultants.

8. Mittelverwendung

Die Mittel werden ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke eingesetzt, insbesondere derzeit für den hauptamtlichen Personalkostenanteil für Verbandsaufbau, Qualitätsentwicklung, Vernetzung, Fortbildung, Skalierung und Interessenvertretung.

7. Mittelherkunft

Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Fördermittel und weitere Zuwendungen. Eine detaillierte Aufstellung wird mit dem ersten Jahresabschluss veröffentlicht.

8. Mittelverwendung

Die Mittel werden ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke eingesetzt, insbesondere derzeit für den hauptamtlichen Personalkostenanteil für Verbandsaufbau, Qualitätsentwicklung, Vernetzung, Fortbildung, Skalierung und Interessenvertretung.

10. Zahlungen über 10 % des Jahresbudgets

Nach aktuellem Stand sind die World CHildhood Foundation und die Crespo Foundation wesentliche Förderer für die Finanzierung der hauptamtlichen Personalstruktur. Die finale Offenlegung erfolgt im ersten veröffentlichten Finanzbericht entsprechend den ITZ-Vorgaben.

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit

Der Verein nutzt die Marke Childhood-Haus auf Grundlage einer Lizenzvereinbarung mit der World Childhood Foundation. Die World Childhood Foundation Stiftung für hilfsbedürftige Kinder ist gemäß Satzung geborenes Mitglied des Vereins.

10. Zahlungen über 10 % des Jahresbudgets

Nach aktuellem Stand sind die World CHildhood Foundation und die Crespo Foundation wesentliche Förderer für die Finanzierung der hauptamtlichen Personalstruktur. Die finale Offenlegung erfolgt im ersten veröffentlichten Finanzbericht entsprechend den ITZ-Vorgaben.